Regeln der deutsch-albanischen Schule
1. Vorwort/Einleitung
2. Ziele und Prinzipien
3. Regeln
3.1 Allgemeine Regeln im Schulalltag
3.2 Umgang mit dem schulischen Umfeld
3.3 Regeln vor dem Unterricht
3.4 Regeln während des Unterrichts
3.5 Regeln während der Mittagspause
3.6 Regeln für die Verwendung elektronischer Geräte
3.7 Besondere Regeln für die Grundschule
3.8 Regeln für den Abschluss der Unterrichtsstunde
4. Unerlaubtes Verhalten
5. Änderungen der Regeln
1. Vorwort/Einleitung
Die Schulordnung der Deutschen Schule Tirana beschreibt die Struktur für den regulären Schulbetrieb, damit die Schule ihren pädagogischen und erzieherischen Verpflichtungen nachkommen kann. Für die Nutzung der Schulräume gelten besondere Regeln. Mit der Anmeldung an der Deutschen Schule Tirana erkennen die Schülerinnen und Schüler sowie ihre Erziehungsberechtigten die Einhaltung dieser Schulordnung an.
2. Ziele und Prinzipien
Die aktuelle Schulordnung richtet sich an alle Schüler unserer Schule, aber auch an unsere Lehrer und Eltern. Sie enthält Regeln, die für unsere Schule gelten:
• damit eine auf Partnerschaft und Vertrauen beruhende Beziehung zwischen allen Mitgliedern der Schulgemeinschaft, insbesondere zwischen Schülern und Lehrkräften, möglich ist.
• um den Schülern optimale Lernbedingungen an unserer Schule zu ermöglichen,
• Beitrag zu einer positiven Atmosphäre in einer Regelschule
• um alle Schuleinrichtungen, Räume, Geräte und Anlagen optimal und dauerhaft nutzen zu können.
3. Regeln
3.1 Allgemeine Regeln im Schulalltag
• Der Umgang zwischen allen Teilnehmern ist respektvoll und freundlich.
• Jegliche Form der physischen und/oder psychischen Gewaltanwendung ist verboten.
• Gefährliche Gegenstände (z. B. Laserpointer, Waffen jeglicher Art usw.) dürfen nicht mit in die Schule gebracht werden.
• Es werden demokratische Prinzipien angewendet.
• Es wird darauf geachtet, Abfall zu vermeiden und ihn nach Art zu trennen.
• Alle Mitglieder der Schulgemeinschaft sorgen dafür, dass unsere Schule sauber ist und sauber bleibt.
3.2 Umgang mit dem schulischen Umfeld
• Die Schüler werden dazu angehalten, die Schulumgebung angemessen und respektvoll zu behandeln.
• Wenn die Schulumgebung beschädigt oder zerstört wird, sind die Erziehungsberechtigten (z. B. die Eltern) für ihre Kinder verantwortlich.
3.3 Regeln vor dem Unterricht
• Neunjährige Schüler begeben sich pünktlich vor Unterrichtsbeginn in ihre Klassenzimmer. Grundschüler werden von ihrem Klassenlehrer in ihre Klassenzimmer begleitet.
Für den Garten gelten folgende Regeln:
• Kinder müssen stets von den Eltern persönlich oder von einer dazu bevollmächtigten Person an die Erzieher übergeben werden.
• Die Eltern bringen ihre Kinder bis zur Tür. Eltern ist es untersagt, das Schulgelände zu betreten, außer im Eingangsbereich.
• Klassen- und/oder Fachlehrer vermerken Verspätungen im Klassenbuch. Dreimaliges Zuspätkommen wird als unentschuldigtes Fehlen für den gesamten Schultag gewertet.
3.4 Regeln während des Unterrichts
• Alle Schüler tragen zum Lernerfolg und Fortschritt bei. Ablenkungen während des Unterrichts sollten vermieden werden.
• Während des Unterrichts dürfen die Schüler das Schulgelände nur mit Genehmigung eines Lehrers verlassen.
• Falls 10 Minuten nach Unterrichtsbeginn kein Lehrer anwesend ist, informieren die Klassensprecher unverzüglich das Sekretariat.
• Die Klassenlehrerin/Der Klassenlehrer stellt sicher, dass die Unterrichtsmaterialien vor Unterrichtsbeginn bereitliegen. Sollten Schülerinnen und Schüler Schäden am Klassenzimmer oder an den Möbeln feststellen, melden sie dies der Klassenlehrerin/dem Klassenlehrer, die/der die Meldung schriftlich an die Schulleitung weiterleitet.
• In den Pausen gehen die Schüler der Klassen 1 bis 8 schnell auf den Spielplatz, den Sportplatz oder in die Turnhalle. Die Lehrer verlassen die Klassenzimmer als Letzte. Dasselbe gilt für die Mittagspause.
• Der Sportplatz steht in der Regel auch während der Ferien für sportliche Aktivitäten zur Verfügung.
3.5 Regeln während der Mittagspause
Während der Mittagspause halten sich die Schüler in folgenden Bereichen auf:
Bei Regenwetter dürfen sich die Schüler in den Fluren, der Bibliothek und der Cafeteria aufhalten. Grundschüler bleiben in ihren zugewiesenen Klassenzimmern.
Mittags ist die Cafeteria für Schüler und Lehrer reserviert.
3.6 Regeln für die Verwendung elektronischer Geräte
Die Nutzung elektronischer Geräte (z. B. Mobiltelefone) auf dem Schulgelände ist verboten. In dringenden Fällen darf ein Mobiltelefon unter Aufsicht einer Lehrkraft für Unterrichtszwecke verwendet werden. Ansonsten ist die kurzzeitige Nutzung mit Genehmigung einer Lehrkraft im Sekretariat oder im Büro der Schulleitung gestattet. Bei Zuwiderhandlung werden die Geräte eingezogen und im Sekretariat abgegeben. Die Mobiltelefone können nach Unterrichtsende von den Erziehungsberechtigten oder mit deren schriftlicher Einwilligung der Schüler abgeholt werden.
3.7 Besondere Regeln für die Grundschule
• Für die Primarstufe gelten die vereinbarten Primarstufenregeln, die klar ersichtlich sind und auf der Grundlage der Schulordnung erstellt wurden.
3.8 Regeln für den Abschluss der Unterrichtsstunde
• Nach der letzten Unterrichtsstunde werden die Stühle vor Verlassen des Klassenzimmers aufgestellt. Die Schüler müssen das Klassenzimmer in der richtigen Reihenfolge verlassen. Die Türen werden vom Lehrer abgeschlossen.
• Schüler, die den Schulbus benutzen, gehen direkt nach dem Unterricht auf den Schulhof.
• Eltern, die ihre Kinder selbst abholen, holen ihre Kinder spätestens um 15:30 Uhr am Schuleingang ab.
Die Schule hat das Recht, eine zusätzliche Gebühr zu erheben, wenn Kinder verspätet abgeholt werden.
• Für den Kindergarten gelten folgende Regeln: 15.00-16.00 Uhr
• Nach Unterrichtsende oder nach Beendigung der Teilnahme an außerschulischen Aktivitäten verlassen die Schüler das Schulgebäude unverzüglich und gehen nach Hause, nehmen den Schulbus oder werden von ihren Erziehungsberechtigten abgeholt.
4. Unerlaubtes Verhalten
• Besitz, Verkauf und Konsum illegaler Drogen und alkoholischer Getränke sind ausdrücklich verboten und können zum sofortigen Schulverweis führen.
• Aus gesundheitlichen und rechtlichen Gründen ist das Rauchen auf dem Schulgelände verboten.
Das Fotografieren und Filmen, auch mit Smartphones, ist verboten. Ausnahmen gelten nur für Bildungszwecke, mit Genehmigung und in Anwesenheit von Lehrkräften. Jegliche Video- und Fotoaufnahmen sind untersagt. Für Schulveranstaltungen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
• Straftaten werden gemeldet.
5. Änderungen der Regeln
Diese Verfahrensordnung kann nur durch einen neuen Beschluss der gesamten Lehrerkonferenz und mit Zustimmung des Schulvorstands geändert werden. Die Vertreter der Schüler und Eltern können jederzeit einen Antrag an die Lehrerkonferenz stellen, um die Regelung und einzelne Regeln zu ergänzen und zu verbessern.

